Energiekonzepte

Energiekonzepte für Alt- und Neubauten

Wir erstellen für alle Gebäudearten individuelle Konzepte zur Steigerung der Energieeffizienz. Unsere Leistungen erstrecken sich auf Alt- und Neubauten und sind sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude verfügbar. Genau auf Ihr Gebäude abgestimmt, erarbeiten wir Konzepte für Neubauten in Passiv-, Sonnen- oder KfW-Effizienzhaus-Standard sowie energetische Sanierungskonzepte für Altbauten.

Bafa Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude / Sanierungsfahrplan

Wenn Sie Ihr Gebäude umbauen oder modernisieren wollen, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt eine umfassende Energieberatung für das geplante Projekt. Im Zuge dieser Energieberatung wird zunächst der Ist-Zustand des Gebäudes erfasst. Dieser bildet gemeinsam mit der Wärmebedarfsberechnung die Grundlage für die Analyse der möglichen Maßnahmen. Nach Fertigstellung der Berechnungen erhalten Sie von uns im Anschluss einen umfassenden Beratungsbericht, den wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort durchsprechen und Ihnen die gemachten Empfehlungen erläutern. Es werden Ihnen verschiedene Alternativen der möglichen Maßnahmen für eine energetische Sanierung aufgezeigt. Neben einer groben Kostenschätzung enthält der Bericht auch den Amortisationszeitraum der jeweiligen Maßnahmen (auf Grundlage des erfassten Ist-Zustands des Gebäudes und der angenommen Kostenentwicklung für Energie).

Die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) hat konkrete Konzepte für anspruchsvolle energetische Sanierungen im Gebäudebestand zum Ergebnis und führt durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu unmittelbarer Einsparung von Energie und insbesondere CO2-Emissionen. Sie trägt dazu bei, die nationalen und internationalen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Mit dem Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Vor-Ort-Beratung soll das energiepolitische Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 unterstützt werden.

Folgende Punkte sind in der Energieberatung enthalten:

  • Aufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes
  • Ausführliche Berechnung des gesamten Gebäudes
  • Auswertung und Bilanzierung des Ist-Zustandes
  • Vorschläge für Energiesparmaßnahmen
  • Kostenschätzung für die Sanierungsvarianten
  • Schriftlicher Bericht bzw. individueller Sanierungsfahrplan
  • Abschließende persönliche Beratung

Hier gelangen Sie zu einem Auszug eines beispielhaften Sanierungsfahrplanes.

Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung / Sanierungsfahrplan

Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Erfahren Sie mehr zum BAFA-Förderprogramm.

Energieberatung für Nichtwohngebäude

Auch für Nichtwohngebäude bieten wir Energieberatungen an, die ebenfalls vom BAFA bezuschusst werden.

Ziel einer Schritt-für-Schritt-Sanierung bei Nichtwohngebäuden ist eine möglichst weitgehende Senkung des Primärenergiebedarfs für das Gebäude (Bestmöglich-Prinzip). Das „Bestmöglich-Prinzip“ ist dabei als Orientierungshilfe im Sinne der nationalen klimapolitischen Ziele zur Erreichung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahr 2050 zu verstehen.
Aufzuzeigen sind Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik im Bereiche der Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Klimatisierung und Beleuchtung unter Einbeziehung erneuerbarer Energien.

 

Zuschüsse für die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro
Erfahren Sie mehr zum BAFA-Förderprogramm.

Förderanträge

Im Rahmen einer Energieberatung stellen wir für Sie fest, welche Fördermittel in Frage kommen. In der Regel sind Förderanträge vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Bei jedem Förderprogramm sind bestimmte Bedingungen, wie z.B. ein bestimmter Dämmstandard, zu erfüllen. In der Regel werden nur Maßnahmen gefördert, die von Fachunternehmen durchgeführt werden.

In den meisten Fällen benötigen Sie für die Antragstellung einen Sachverständigen, z.B. einen Energieberater, der die geforderten Berechnungen bei Antragstellung sowie hinterher die durchgeführten Maßnahmen bestätigt. Wir sind als Energieeffizienz-Experten für verschiedene Förderprogramme des Bundes zugelassen. Hier gelangen Sie zur Expertenliste.

Energetische Sanierung

energieeffizienzbutton_2_447px_widthDer erste Schritt einer Energetischen Sanierung ist immer eine Energieberatung. Als Architekturbüro gehen wir mit Ihnen Schritt für Schritt die Sanierungsmöglichkeiten durch und entwickeln daraus ein ganzheitliches Konzept. Wir planen die Umsetzung vom Entwurf bis zum Detail und erstellen, falls erforderlich, die Planunterlagen für die Bauantragstellung Ihres Bauvorhabens bei den Baubehörden. Außerdem beraten wir Sie zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung mit den erforderlichen Nachweisen.

Das primäre Ziel der energetischen Sanierung ist es, den Energieverbrauch für Ihr Gebäude zu minimieren. Mit den durchgeführten Maßnahmen erhalten Sie langfristig den Wert Ihres Gebäudes und steigern den Wohnkomfort. Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen reichen von der Dämmung der Außenwände, über die Dämmung des Daches und der Kellerdecke bis hin zum Austausch der Fenster und der Heizungsanlage. Auch die Nutzung von Solarthermie zur unterstützenden - oder vollständigen - Heiz- und Warmwasserbereitung (Sonnenhäuser) oder der Einbau einer Lüftungsanlage für die kontrollierte Lüftung sind möglich. Um herauszufinden, welche Maßnahme für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist, wird zunächst der Ist-Zustand des Gebäudes in Form einer Energieberatung ermittelt. Auf dieser Grundlage werden die möglichen Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet in diesem Zusammenhang verschiedene Förderungen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen an. Wir beraten Sie gerne zu den Details.
Erfahren Sie mehr zu den KfW-Förderprogrammen.

Erfahren Sie mehr zu den BAFA-Förderprogrammen.