Darstellung des Energiebedarfs
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden dem Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch seines Bauprojektes vorgeschrieben. Das GEG gilt für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude. Um diese Standardanforderungen einzuhalten, benötigen Sie einen rechnerischen Nachweis, der alle Randbedingungen wie Gebäudeform- und hülle, Anlagentechnik, Energieträger, solare Wärmegewinne, usw. berücksichtigt. Die Wärmebedarfsberechnung bildet damit die Grundlage für die notwendigen Nachweise einer Baugenehmigung, die Beantragung von Fördermitteln und den seit 2007 vorgeschriebenen Energieausweis.