Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018

Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018

vonAnja Machnik29.11.17 Förderungen

Ab dem 1. Januar 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beim BAFA zu beantragen.Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

Hier gelangen Sie direkt zu den Seiten des BAFA: Heizen mit erneuerbaren Energien